mehr besucht, offenbar auch aufgrund eines Leistungsstopps wegen ausstehender Prämien. Somit sei davon auszugehen, dass ab April 2011 eine Besserung der Situation eingesetzt habe, die eine psychiatrische Therapie nicht mehr nötig gemacht habe (IV-act. 104-26f./68). 5.2 Gemäss Verlaufsbericht vom 28. August 2015 von Dr.med. AG.________ blieben die arthrosebedingten Schmerzen trotz Operation bestehen. Es bestehe eine verminderte Leistungsfähigkeit, wobei das Ausmass aufgrund der IV-Rente offen gelassen wurde. Die Arthrose am Ellenbogen werde über die Jahre zunehmen. Im Moment seien keine medizinischen Massnahmen sinnvoll. Eine Ein-