Gelegentliche Bildschirmarbeiten sind zumutbar. Aus überwiegend präventiven Gründen auch keine schweren rumpfbelastenden Arbeiten wie Tätigkeiten längerfristig vornübergebeugt stehend, kniend, hockend, kauernd. Das Heben, Tragen und Bewegen von Lasten ist mit 10 kg bis maximal 15 kg limitiert. Bei der dokumentierten Arthrose im Grundgelenk des 3. Fingers der rechten Hand und der zusätzlichen gering- bis mässigen Fingergelenkpolyarthrose keine Tätigkeiten, die ein festes Zupacken und Festhalten oder Feinarbeiten mit der rechten Hand verlangen.