In einer angepassten Tätigkeit ist jedoch aus psychiatrischer Sicht eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr gegeben. Nach einer am 05.05.2015 wegen einer schmerzhaften Chondrokalzinose durchgeführten operativen Behandlung des linken Ellenbogengelenkes ist das linke Ellenbogengelenk derzeit noch in einem Oberarmgipsverband ruhiggestellt. Die postoperative Rehabilitation der linken oberen Extremität ist noch nicht abgeschlossen.