An den Diagnosen wurde keine Änderung vorgenommen. Zur Arbeitsfähigkeit wurde ausgeführt, dass keine verwertbare Arbeitsfähigkeit bestehe und der Beschwerdeführer seit dem 1. Februar 2008 eine Dreiviertel-IV-Rente erhalte. 4.3 Gemäss Stellungnahme von RAD-Arzt Dr.med. W.________ vom 6. Juli 2012 bestätige der weitere Verlauf im SPD die prognostische Einschätzung im 25 D.________-Gutachten, wonach die psychiatrische Störung einer Therapie nicht wirklich zugänglich sei und eine relevante Verbesserung trotz mehrjähriger ambulanter Therapie nicht habe erreicht werden können (IV-act. 76-4/4).