Hier lässt hauptsächlich die Diagnostik zu wünschen übrig. (…) Was haben wir also hier faktisch aus versicherungsmedizinischer Sicht im Bereich Psychiatrie: Einen Verdacht auf eine somatoforme Schmerzstörung, dd - lediglich psychologische Faktoren und Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten. Eine weitere Diagnose besteht nicht. Somit geht es höchstens um ASS [nicht im Original: anhaltende somatoforme Schmerzstörung], ohne Komorbidität. Foerster Kriterien: Eine anhaltende schwerwiegende somatische Erkrankung liegt nicht vor.