_ wird zur AF gar nicht Stellung genommen. Im Konsens geht man primär von einer vollschichtigen AF (ganztägiges Pensum) in angepasster Tätigkeit aus. Die Leistungsfähigkeit wird auf ca. (!!) 50% geschätzt, dies wegen des Schmerzerlebens des V. Diese vage Annahme kann nicht zu einer Rentenberechnung herangezogen werden. Zum Psychiatrischen: Hier lässt hauptsächlich die Diagnostik zu wünschen übrig.