20 3.5 Der RAD-Arzt Dr.med. W.________ nahm am 10. Februar 2009 zum C.________-Gutachten wie folgt Stellung (IV-act. 25-4f./5): Das GA befriedigt in keiner Art und Weise. Inhaltlich - hinsichtlich der Befunderhebung - ist es zwar brauchbar, in der Beurteilung der AF aber nicht schlüssig. Letztlich ist es so, dass die Gutachter offenbar nicht recht wissen, welche AF sie im Konsens attestieren sollen. Im psychiatrischen Teil-GA AA.________ wird zur AF gar nicht Stellung genommen.