Stellungnahme zu bisherigen Einschätzungen der Arbeitsfähigkeit (…) Obwohl wir eine gewisse aggravatorische Komponente beim Versicherten nicht ausschliessen können muss doch gesagt werden, dass das psychischen Leiden auch deutlich imponierte, es besteht ein erheblicher subjektiver Leidensdruck, eine doch deutliche vegetative und affektive Begleitkomponente. Bezüglich der Kriterien nach Förster muss gesagt werden, dass der Versicherte bisher unseres Wissens erst seit kurzem wieder in einer regelmässigen psychiatrischen Behandlung steht, er nimmt die verordneten Medikamente aber sehr unregelmässig, es kann heute also bezüglich der somatoformen