(…) In einer Verweistätigkeit, das heisst einer Tätigkeit ohne Überkopfarbeiten, ohne Arbeiten mit fixierter Haltung der HWS ist der Versicherte in seiner Arbeitsfähigkeit heute lediglich aufgrund des psychischen Leidens eingeschränkt. Wir beurteilen die diesbezügliche Einschränkung aufgrund des vermehrten Schmerzerlebens und der psychischen Symptomatik auf circa 50%. Die hier attestierte Einschränkung bezieht sich insbesondere auf ein vermindertes Rendement des Versicherten, dem eine vollschichtige Präsenz an einem Arbeitsplatz zugemutet werden kann.