Insgesamt erachten wir den Versicherten heute in seiner angestammten Tätigkeit als Mitarbeiter einer Stahlbaufirma als nicht mehr arbeitsfähig. Wir sind der Ansicht, dass diese Tätigkeit mit den heute vorhandenen degenerativen Veränderungen im Bereich der HWS einerseits und auch dem Schmerzerleben aufgrund der somatoformen Schmerzstörung andererseits nicht mehr zumutbar ist. Der Beginn der Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit datiert unseres Erachtens auf Februar 2007, als der Versicherte von einer Leiter stürzte.