Die Arbeitsfähigkeit des Versicherten wird aufgrund der erhobenen somatischen Befunde, insbesondere in einer nicht HWS-adaptierten Tätigkeit erheblich eingeschränkt. Im psychiatrischen Fachgebiet haben wir heute die Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung stellen müssen, dies bei akzentuierten (narzisstischen) Persönlichkeitszügen und erheblicher psychosozialer Belastungssituation. Der Versicherte zeigt hierbei auch vegetative Begleitsymptome, die von ihm geschilderten Schwindelbeschwerden interpretieren wir heute im Rahmen dieses psychischen Leidens, ebenso wie die bei uns