Andere wesentliche somatische Befunde, welche die übrigen vom Versicherten heute beklagten Beschwerden erklären könnten, haben wir nicht diagnostizieren müssen. Insbesondere finden sich heute im Bereich der LWS keine oder keine wesentlichen degenerativen Veränderungen, keine wesentlichen Muskelverkürzungen und so weiter, welche das erhebliche vom Versicherten beklagte Schmerzsyndrom begründen könnten. Ebenfalls keine Ursache findet sich heute für die vom Versicherten beklagten Schwindelbeschwerden. Die Arbeitsfähigkeit des Versicherten wird aufgrund der erhobenen somatischen Befunde, insbesondere in einer nicht HWS-adaptierten Tätigkeit erheblich eingeschränkt.