Es könne nicht sein, dass kein Medikament helfe und vertragen werde. Es stelle sich vielmehr die Frage, ob der Beschwerdeführer tatsächlich die verordneten Medikamente bislang verordnungsgemäss eingenommen habe. Die Prognose sei sehr unsicher, da Beschwerdeführer mit Schmerzstörungen zu einer Chronifizierung und Verstärkung der dissoziativen Verhaltensweisen neigen würden. Diese Tendenz gelte es mit allen Mitteln zu verhindern (KVG-act. 3-13ff./51).