Der Beschwerdeführer demonstriere eine Hirnleistungsschwäche und verbinde diese mit dem Unfall. Die möglichen somatischen Beschwerden würden vom Beschwerdeführer deutlich überlagert und seien als eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung zu sehen. Die bisherige Behandlung bzw. Arbeitsunfähigkeit seien grösstenteils krankheitsbedingt gewesen, wobei die nicht krankheitskausalen Gründe wie Verlust der Arbeitsstelle und damit verbundene Kränkung, die familiären und sozialen Probleme auch einen Beitrag geleistet hätten. Der Beschwerdeführer solle krankheitshalber bis am 10. April 2008 als voll arbeitsunfähig und ab diesem Tag bis Mitte Mai nur noch 50% arbeitsunfähig gelten.