Gegenüber der Krankenversicherung ergänzte Dr.med. H.________ am 11. Februar 2008, dass bisher diverse medikamentöse Umstellungen, ohne Erfolg, versucht worden seien. Die Therapiebereitschaft und Compliance sei gegeben. Der Beschwerdeführer scheine aber über keine verwertbaren Ressourcen zu verfügen, daher bis heute kein Therapieerfolg. Die Arbeitsunfähigkeit betrage vom 1. September 2007 bis 29. Februar 2008 100%. Mit einer Teilarbeitsfähigkeit in absehbarer Zeit sei zu rechnen (KVG-act. 3-34/51).