In der Beurteilung führte Dr.med. Q.________ des Weiteren aus, dass die neurologischen Abklärungen betreffend Schwindel keine Resultate ergeben hätten. Diese seien jedenfalls keine Folge des Sturzes, sondern seien vorbestehend gewesen, wie auch die Schulterschmerzen, da bereits im Jahre 1999 die Schulter mit einem Schwedenstatus abgeklärt worden sei. Auch seien die diversen Schä- del-CT’s ohne Pathologie, also ohne posttraumatische strukturelle Läsion, gewesen. Das MRI der HWS vom 4. September 2003 habe Discopathien auf verschiedenen Niveaus mit z.T. medianen Protrusionen ergeben.