3.1.5 Am 19. Februar 2007 berichtete Dr.med. L.________ (Neurologie FMH, ________) Dr.med. M.________ nach Durchführung eines EEG am 16. Februar 2007, dass keine Hinweise auf ein primär epileptisches Geschehen vorliegen würden. Die zwei Grand Mal-Anfälle seien im Anschluss an die Commotio cerebri aufgetreten. Damit sei auch eine antikonvulsive Therapie vorläufig nicht notwen- 13 dig. Es bestehe auch keine Einschränkung der Autofahrtauglichkeit (IV-act. 15- 37f./60).