Im konkreten Fall stehe ein erhebliches Interesse an der Wahrheitsfindung (grosse Bedeutung der materiellen Wahrheit bei Untersuchungsgrundsatz; Versichertengemeinschaft hat gewichtiges Interesse an der gesetzmässigen Mittelverwendung besonders in der ersten Säule; hoher Streitwert bei Rente) einem jedenfalls nicht erhöhten Schutzinteresse (umfangreiche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der versicherten Person, umfassende Meldepflicht bei veränderten Verhältnissen;