Die Frage, ob die Observation eines Versicherten in einem IV-Verfahren (Eingriff in Art. 13 Abs. 1 und 2 BV) mit dem Legalitätsprinzip (Art. 36 Abs. 1 BV) vereinbar ist, hat das St. Galler Versicherungsgericht unter Berücksichtigung des EGMR-Urteils in seinem Entscheid Nr. IV 2016/145 vom 6. Dezember 2016 erneut geprüft und verneint. Im zitierten Entscheid wurde festgehalten, dass im konkreten Fall die heimliche Überwachung mit Unterstützung von bildaufzeichnenden Geräten und in einem mehrwöchigen Zeitraum durchgeführt worden sei und sich nicht nur auf öffentliche Plätze beschränkte, sondern auch