1.2.1 Im oben zitierten Urteil Vukota-Bojic gegen die Schweiz erkannte der EGMR eine Verletzung von Art. 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) vom 28. November 1974 (Inkrafttreten für die Schweiz) betreffend Observationen im Unfallversicherungsverfahren.