_ vom 24. Juni 2015 sowie alle übrigen Akten, die einen Bezug zur Observation oder zu den darin enthaltenen Daten haben, aus den Akten zu entfernen und es sei ein neues polydisziplinäres Gutachten einzuholen. 3. Subeventualiter seien dem Beschwerdeführer berufliche Eingliederungsmassnahmen zu gewähren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. Mit Duplik vom 9. März 2017 wiederholte die IV-Stelle ihre in der Vernehmlassung gestellten Anträge. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: