3 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 26. August 2016 sei aufzuheben und es sei dem Versicherten weiterhin mindestens eine 3/4-Rente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 65% auszurichten. 2. Eventualiter seien das gesamte Observationsmaterial inkl. Daten-CDs, das Gutachten der E.________ vom 24. Juni 2015 sowie alle übrigen Akten, die einen Bezug zur Observation oder zu den darin enthaltenen Daten haben, aus den Akten zu entfernen und es sei ein neues polydisziplinäres Gutachten einzuholen.