I. Dagegen liess A.________ am 12. September 2016 fristgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz einreichen mit den folgenden Anträgen: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 26.8.2016 sei aufzuheben und es sei dem Versicherten weiterhin mind. eine Dreiviertelsrente bei einem Invaliditätsgrad von mind. 65% auszurichten. 2. Eventualiter sei ein neues polydisziplinäres Gutachten einzuholen. 3. Subeventualiter seien dem Beschwerdeführer berufliche Eingliederungsmassnahmen zu gewähren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.