C. Nach Einholung diverser Arztberichte veranlasste die IV-Stelle eine Untersuchung beim C.________. Das Gutachten wurde am 5. Januar 2009 erstattet (IV-act. 24-1/35). Gestützt auf eine Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes teilte die IV-Stelle A.________ mit Vorbescheid vom 27. Februar 2009 mit, dass das Leistungsbegehren abgewiesen werde (IV-act. 29). Dagegen liess A.________ am 2. April 2009 Einwände erheben (IV-act. 35). D. Am 16. April 2009 veranlasste die IV-Stelle eine Untersuchung bei der D.________(IV-act. 40). Das Psychiatrische Gutachten wurde am 27. August 2009 erstattet (IV-act. 49).