{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-05-16", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-98_2017-05-16.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "68101c868f44c554db912b9bfbc2a40d"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-98_2017-05-16.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2016_98_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2c46874dc661ecd2790a9500960b057696b2e2f32e51cc63ed73684505f365de183ea7cc8568a2686bbd93ce6e99a41d7d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2c46874dc661ecd2790a9500960b057696b2e2f32e51cc63ed73684505f365de183ea7cc8568a2686bbd93ce6e99a41d7d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2016_98", "Checksum": "f67a9d0f6245cec78fb03b4fa1e5dfd2"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2016 98"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Kammer 16.05.2017 I 2016 98\nRegeste:\nInvalidenversicherung (Rente) | Invalidenversicherung\n\nZum Verlauf der Arbeitsfähigkeit wurde aus psychiatrischer Sicht ausgeführt,\ndass vor allem angesichts der Aktenlage davon ausgegangen werden könne,\ndass der Beschwerdeführer auf dem Boden der akzentuierten Persönlichkeit und\nder somatoformen Schmerzstörung eine depressive Entwicklung erlebt habe, die\ndas Ausmass einer mittelgradigen depressiven Episode erreicht habe und in dieser Zeit eine 50%-ige Arbeitsunfähigkeit aus psychiatrischer Sicht bedingt habe.\nDer letzte psychiatrische Bericht, der eine entsprechende mittelgradige depressive Episode dokumentiere, sei der Bericht des SPD, der auf April 2011 datiert\nwerde. In der Folge habe der Beschwerdeführer keine psychiatrische Therapie\nmehr besucht, offenbar auch aufgrund eines Leistungsstopps wegen ausstehender Prämien. Somit sei davon auszugehen, dass ab April 2011 eine Besserung\nder Situation eingesetzt habe, die eine psychiatrische Therapie nicht mehr nötig\ngemacht habe (IV-act. 104-26f./68).\n\n5.2 Gemäss Verlaufsbericht vom 28. August 2015 von Dr.med. AG.________\nblieben die arthrosebedingten Schmerzen trotz Operation bestehen. Es bestehe\neine verminderte Leistungsfähigkeit, wobei das Ausmass aufgrund der IV-Rente\noffen gelassen wurde. Die Arthrose am Ellenbogen werde über die Jahre zunehmen. Im Moment seien keine medizinischen Massnahmen sinnvoll. Eine Ein-\n\n28\ngliederung in eine Arbeit sei absolut unrealistisch, da manuelle Belastungen über\nlängere Zeit nicht toleriert würden (IV-act. 110-1ff./9).\n\nAm 24. August 2015 berichtete Dr.med. AG.________ dem Hausarzt Dr.med.\nF.________ über den weiteren Verlauf und führte folgende Diagnosen auf (IVact. 110-8/9):\nArthrose des linken Ellenbogens (Chondrokalzinose)\nStatus nach Denervation nach Wilhelm mit Arthrotomie am Ellenbogen links am\n05.05.2015\nVerdacht auf lagebedingtes, funktionelles TOS nachts beidseits\nVerdacht auf diskretes Sulcus ulnaris Syndrom links\nStatus nach erfolgreicher Denervation nach Wilhelm am Ellenbogen rechts bei\nEpikondylitis radialis am 23.08.2006\nUnklare Handgelenksschmerzen links (DD: Schübe einer Chondrokalzinose)\nArthrose des MP III rechts\nLangzeitarbeitslosigkeit seit 2007\n\nDes Weiteren führte er u.a. aus: Bei Bedarf würde zur Verbesserung der Situation noch Physiotherapie eingeleitet. Dadurch werde die Arthrose des Ellenbogens\nzwar nicht besser, aber man könnte unter Umständen die Nervenkompressionsproblematik etwas entschärfen. 3.5 Monate nach der Revision am Ellenbogen\nlinks sei der Verlauf der Diagnose entsprechend. Die geschilderten Schmerzen\nim Ellenbogenbereich seien arthrosebedingt und könnten durch einen Eingriff im\nBereich der Muskelansätze nicht gelöst werden. Überlagert würden die arthrotisch bedingten Beschwerden im Ellenbogenbereich wohl noch durch ein funktionelles Thoracic-outlet-Syndrom, das sich in der Nacht in gewissen Lagen bemerkbar mache. Auch dies sei in der Regel kein Grund, operativ vorzugehen.\nAngegeben würden noch diskrete, sensible Sulcus ulnaris Beschwerden, die\nallerdings bis jetzt nicht zu motorischen Ausfällen geführt hätten. Im Moment erfolge der Behandlungsabschluss.\n\n5.3 Der RAD-Arzt Dr.med. W.________ führte in seiner Stellungnahme zur Ellenbogenoperation am 14. Oktober 2015 aus, dass die Operation - wie zu erwarten bei einem Versicherten mit einer chronischen generalisierten Schmerzstörung - aus subjektiver Sicht wenig erfolgreich („unverändert Schmerzen“) gewesen sei. Immerhin könne gesagt werden, dass es durch die Operation nicht zu\neiner Verschlechterung gekommen sei. Somit gelte das Resultat des\nE.________-Gutachtens ab Behandlungsabschluss beim Chirurgen bzw. ab Ende der postoperativen Rehabilitation im August 2015 (IV-act. 111-4/4).\n\n5.4 Dr.med. AN.________ diagnostizierte mit Bericht vom 9. Februar 2016 ein\nleichtgradiges chronisches Sulcus ulnaris Syndrom links (IV-act. 123-9/19).\n\n29\n5.5 Am 22. Februar 2016 wurde beim Beschwerdeführer durch Dr.med.\nAO.________ (Facharzt für Radiologie FMH) und med.pract. AP.________ ein\nMRI der HWS durchgeführt. Die Beurteilung lautete wie folgt (IV-act. 123-7/19):\nMässige Einengung des Neuroforamens HWK 5/HWK 6 links mit möglicher Kompression der Nervenwurzel C6 links bei globaler dorsaler Diskusprotrusion.\nLeichte Einengung der Neuroforamina HWK 4/HWK 5 - HWK 6/HWK 7 rechts\ndurch Diskusprotrusionen, jedoch ohne Nervenwurzelkompression.\nAktivierte Facettengelenksarthrose HWK 4/HWK 5 links.\nLeichte Kontrastmittelaufnahme um den Dens axis sowie interspinös auf Höhe\nHWK 6/HWK 7. Rheumatoide Arthritis?\nGeneralisierte Chondrose in der HWS.\nKein Hinweis auf eine Nervenwurzelkompression C8 beidseits.\n\n"}