{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-05-16", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-98_2017-05-16.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "68101c868f44c554db912b9bfbc2a40d"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-98_2017-05-16.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2016_98_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2c46874dc661ecd2790a9500960b057696b2e2f32e51cc63ed73684505f365de183ea7cc8568a2686bbd93ce6e99a41d7d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2c46874dc661ecd2790a9500960b057696b2e2f32e51cc63ed73684505f365de183ea7cc8568a2686bbd93ce6e99a41d7d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2016_98", "Checksum": "f67a9d0f6245cec78fb03b4fa1e5dfd2"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2016 98"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Kammer 16.05.2017 I 2016 98\nRegeste:\nInvalidenversicherung (Rente) | Invalidenversicherung\n\n 26\nExtremität und der rechten Hand und auch aus psychiatrischer Sicht mit Hinweis\nauf die Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit psychischen und somatischen Anteilen (F45.41) und auf die akzentuierte Persönlichkeit für die Wiederaufnahme der schweren und körperlich belastenden Tätigkeit die von 1982 bis 2007\nals Metallarbeiter und Schweisser ausgeübt worden ist, nicht mehr geeignet. In einer angepassten Tätigkeit ist jedoch aus psychiatrischer Sicht eine Einschränkung\nder Arbeitsfähigkeit nicht mehr gegeben.\nNach einer am 05.05.2015 wegen einer schmerzhaften Chondrokalzinose durchgeführten operativen Behandlung des linken Ellenbogengelenkes ist das linke Ellenbogengelenk derzeit noch in einem Oberarmgipsverband ruhiggestellt. Die\npostoperative Rehabilitation der linken oberen Extremität ist noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass ca. acht Wochen nach dem Eingriff vom\n05.05.2015 somit per ca. 05.07.2015 nach Abschluss der noch ausstehenden Physiotherapie und Bewegungstherapie der linke Ellenbogen wieder entsprechend der\nKriterien des Belastungsprofils eingesetzt werden kann. Aus orthopädisch-trauma-\ntologischer Sicht ist per Mitte Juli von einem Wiedereintritt einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit auszugehen.\nIm Übrigen war im Rahmen einer videodokumentierten Observation - diese Videodokumentation war zur gutachterlichen Auswertung zur Verfügung gestellt worden\n- auszumachen, dass die allgemeine Mobilität des Versicherten nicht relevant beeinträchtigt gewesen ist.\nNach internistisch und neurologisch somatischer Abklärung resultieren keine weiteren Beeinträchtigungen.\nZusammenfassendes Belastungs-/Ressourcenprofil im polydisziplinären\nKonsens\nDas wie folgt formulierte Belastungsprofil gilt vorbehaltlich eines ungestörten\nHeilverlaufes des linken Ellenbogengelenkes.\nDiesem 54-jährigen Versicherten sind rückenadaptierte und insbesondere den\nAbschnitt der HWS statisch schonende, leichte Arbeiten zumutbar. Somit keine\nArbeiten einhergehend mit repetitiven Bewegungsanforderungen für die HWS,\nkeine Tätigkeiten, welche Zwangshaltungen für die HWS wie z.B. längerfristige\nBildschirmarbeiten voraussetzen. Gelegentliche Bildschirmarbeiten sind zumutbar.\nAus überwiegend präventiven Gründen auch keine schweren rumpfbelastenden\nArbeiten wie Tätigkeiten längerfristig vornübergebeugt stehend, kniend, hockend,\nkauernd. Das Heben, Tragen und Bewegen von Lasten ist mit 10 kg bis maximal\n15 kg limitiert.\nBei der dokumentierten Arthrose im Grundgelenk des 3. Fingers der rechten Hand\nund der zusätzlichen gering- bis mässigen Fingergelenkpolyarthrose keine\nTätigkeiten, die ein festes Zupacken und Festhalten oder Feinarbeiten mit der\nrechten Hand verlangen. Nach Abklingen des OP-Folgen am linken\nEllenbogengelenk und nach Abschluss der postoperativen Ellenbogen-\nRehabilitation auch keine schweren Gewichtsbelastungen mit dem linken\ndominanten Arm. Das Heben, Tragen und Bewegen von Lasten mit dem\ndominanten linken Arm sollte mit 5 kg limitiert bleiben. Mit dem gegenseitigen\nrechten Arm Gewichtsbelastungen von 10-15 kg und beidarmig ebenfalls von 10-\n15 kg möglich.\nTätigkeiten, welche mit diesem Profil einhergehen, sind auf einem 100%-Niveau\nzumutbar.\nPsychiatrisch wurde zum Belastungsprofil ausgeführt: Aufgrund der ausgeprägten\nKrankheitsüberzeugung ist eine Rückkehr in den Arbeitsprozess grundsätzlich\n\n27\neher schwer vorstellbar, körperlich anspruchsvolle Arbeiten sind dem Versicherten\naber sicher nicht mehr zumutbar. Dagegen ist aus rein psychiatrischer Sicht eine\nAufnahme einer angepassten Tätigkeit, die mit Wechselbelastung verbunden ist,\nleichte repetitive Arbeiten beinhaltet und ohne zeitlichen Druck auskommt, zu\nempfehlen.\n\nDie Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit als z.B. Schweisser in der Metallbranche bleibe dauerhaft seit Aufgabe der beruflichen Tätigkeit 2007 aufgehoben. Tätigkeiten, welche mit dem vorbeschriebenen Profil korrelieren würden,\nseien - mit Hinweis auf die Observation und Videodokumentation - bis zum OP-\nDatum des linken Ellenbogengelenkes im Mai 2015 auf einem 100%-Niveau\nmöglich gewesen. Nach Abklingen der perioperativen Rehaphase (ca. max. drei\nMonate nach dem OP-Datum) seien angepasste Tätigkeiten wie vorbeschrieben\nauf einem 100%-Niveau zumutbar. Aus psychiatrischer Sicht sei der Beschwerdeführer in jeder Verweistätigkeit, welche seinem körperlichen und psychischen\nProfil angepasst sei, aus rein psychiatrischer Sicht dazu in der Lage, eine 100%-\nige Arbeitsleistung zu erbringen. Angesichts der langen Abstinenz vom Arbeitsmarkt sei hier jedoch ein stufenweises Herangehen an die volle Arbeitsfähigkeit\nüber einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten zu empfehlen. Auch wenn\nangesichts der Persönlichkeitskomponente eine erfolgreiche Reintegration in\nden ersten Arbeitsmarkt eher schwierig sein werde, betrage die Arbeitsfähigkeit\nin einer Verweistätigkeit aus psychiatrischer Sicht 100% (IV-act. 104-25f./68).\n\n"}