{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-05-16", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-98_2017-05-16.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "68101c868f44c554db912b9bfbc2a40d"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-98_2017-05-16.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2016_98_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2c46874dc661ecd2790a9500960b057696b2e2f32e51cc63ed73684505f365de183ea7cc8568a2686bbd93ce6e99a41d7d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2c46874dc661ecd2790a9500960b057696b2e2f32e51cc63ed73684505f365de183ea7cc8568a2686bbd93ce6e99a41d7d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2016_98", "Checksum": "f67a9d0f6245cec78fb03b4fa1e5dfd2"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2016 98"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Angaben über die\nArbeitsfähigkeit (in %) nach Durchführung der vorgeschlagenen Massnahmen.\nMedizinische Massnahmen, welche zu einer wesentlichen Verbesserung der\nArbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Schweisser führen könnten,\nkönnen wir heute nicht angeben.\n(…)\nIn einer Verweistätigkeit, das heisst einer Tätigkeit ohne Überkopfarbeiten, ohne\nArbeiten mit fixierter Haltung der HWS ist der Versicherte in seiner Arbeitsfähigkeit\nheute lediglich aufgrund des psychischen Leidens eingeschränkt. Wir beurteilen\ndie diesbezügliche Einschränkung aufgrund des vermehrten Schmerzerlebens und\nder psychischen Symptomatik auf circa 50%. Die hier attestierte Einschränkung\nbezieht sich insbesondere auf ein vermindertes Rendement des Versicherten, dem\neine vollschichtige Präsenz an einem Arbeitsplatz zugemutet werden kann.\nStellungnahme zu bisherigen Einschätzungen der Arbeitsfähigkeit\n(…)\nObwohl wir eine gewisse aggravatorische Komponente beim Versicherten nicht\nausschliessen können muss doch gesagt werden, dass das psychischen Leiden\nauch deutlich imponierte, es besteht ein erheblicher subjektiver Leidensdruck, eine\ndoch deutliche vegetative und affektive Begleitkomponente.\nBezüglich der Kriterien nach Förster muss gesagt werden, dass der Versicherte\nbisher unseres Wissens erst seit kurzem wieder in einer regelmässigen\npsychiatrischen Behandlung steht, er nimmt die verordneten Medikamente aber\nsehr unregelmässig, es kann heute also bezüglich der somatoformen\nSchmerzstörung noch nicht von einer lege-artis Behandlung gesprochen werden.\nAndererseits besteht heute eine deutliche Chronifizierungstendenz auch aus\npsychiatrischer Sicht, es besteht eine (somatische) Komorbidität, es ist bisher nie\nzu einer wesentlichen Besserung des Leidens gekommen, im Gegenteil zeigt sich\nein eher progressiver Verlauf. Es finden sich auch erhebliche psychosoziale\nBelastungsfaktoren, welche lang andauernd vorhanden sind (Schädelhirntrauma\neines Sohnes mit entsprechender Verhaltensauffälligkeit) die den Versicherten\nauch belasten. Schliesslich hat der Versicherte heute keinen Arbeitsplatz, kaum\nRessourcen.\nFür eine Rehabilitation erforderlich wäre also ein integratives Vorgehen, der\nVersicherte arbeitet heute unregelmässig zu 50% via RAV an einem wenig\nfordernden Arbeitsplatz, unter entsprechender Behandlung sollte das jetzt\nvorhandene Pensum stabilisiert werden können und der Versicherte belastbarer\nwerden.\n\n20\n3.5 Der RAD-Arzt Dr.med. W.________ nahm am 10. Februar 2009 zum\nC.________-Gutachten wie folgt Stellung (IV-act. 25-4f./5):\nDas GA befriedigt in keiner Art und Weise. Inhaltlich - hinsichtlich der Befunderhebung - ist es zwar brauchbar, in der Beurteilung der AF aber nicht schlüssig.\nLetztlich ist es so, dass die Gutachter offenbar nicht recht wissen, welche AF sie\nim Konsens attestieren sollen. Im psychiatrischen Teil-GA AA.________ wird zur\nAF gar nicht Stellung genommen. Im Konsens geht man primär von einer vollschichtigen AF (ganztägiges Pensum) in angepasster Tätigkeit aus. Die Leistungsfähigkeit wird auf ca. (!!) 50% geschätzt, dies wegen des Schmerzerlebens des V.\nDiese vage Annahme kann nicht zu einer Rentenberechnung herangezogen werden.\nZum Psychiatrischen: Hier lässt hauptsächlich die Diagnostik zu wünschen übrig.\n(…)\nWas haben wir also hier faktisch aus versicherungsmedizinischer Sicht im Bereich\nPsychiatrie:\nEinen Verdacht auf eine somatoforme Schmerzstörung, dd - lediglich psychologische Faktoren und Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten.\nEine weitere Diagnose besteht nicht.\nSomit geht es höchstens um ASS [nicht im Original: anhaltende somatoforme\nSchmerzstörung], ohne Komorbidität.\nFoerster Kriterien:\nEine anhaltende schwerwiegende somatische Erkrankung liegt nicht vor. Die degenerativen Veränderungen in der HWS sind zwar mittelschwer, schränkten die AF\nin einer schweren Tätigkeit ein, sind aber insgesamt ein doch oft gesehener Befund in der Altersgruppe des V. Die Angabe des Psychiaters AA.________ im Medas GA, der diese cervicale Problematik als anhaltende somatische Komorbidität\nbeurteilt ist nicht nachvollziehbar (Ref: Häufig gesehenes Problem, dass die\nPsychiater in Ermangelung einer schwerwiegenden psychiatrischen Diagnose somatische Befunde in den Vordergrund stellen).\nEin ausgeprägter sozialer Rückzug besteht nicht; immerhin geht der V. noch\nregelmässig in ein Beschäftigungsprogramm über das RAV. Auch Freunde trifft er\nnoch - leider komme es dabei zu Konflikten.\nEine stationäre Behandlung in einer Schmerzklinik, o.ä. wurde nicht durchgeführt.\nEin gesicherter primärer und therapierefraktärer Krankheitsgewinn wird nicht\nerwähnt.\nIVfremde Faktoren: Aggravation, ungenügende psychiatrische Behandlung,\nschlechte Compliance bei der Medikamenteneinnahme.\n(…)\nSomit gilt:\nKörperliche schwere Tätigkeiten: 100% AUF\nErgonomie: körperlich leichte und mittelschwere Tätigkeiten, ohne Überkopfarbeiten, ohne Zwangshaltung der HWS.\nAF: ganztags, zusätzliche Leistungseinschränkung: medizinisch theoretisch keine\n= 0%.\n\n"}