{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-05-16", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-98_2017-05-16.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "68101c868f44c554db912b9bfbc2a40d"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-98_2017-05-16.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2016_98_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2c46874dc661ecd2790a9500960b057696b2e2f32e51cc63ed73684505f365de183ea7cc8568a2686bbd93ce6e99a41d7d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2c46874dc661ecd2790a9500960b057696b2e2f32e51cc63ed73684505f365de183ea7cc8568a2686bbd93ce6e99a41d7d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2016_98", "Checksum": "f67a9d0f6245cec78fb03b4fa1e5dfd2"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2016 98"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Die Gesamtbeurteilung erfolgte durch die\nKommission für medizinische Begutachtung (Dres. AA.________, X.________,\nProf. AB.________) und lautete wie folgt (IV-act. 24-30/35):\n4. Diagnosen\n4.1. Hauptdiagnosen (mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit)\n Cervikocephales Schmerzsyndrom mit/bei\n- erheblichen degenerativen Veränderungen insbesondere der oberen\nHWS und Spangenbildung C3/4\n- mit Funktionseinschränkung der oberen HWS\n Anhaltende somatoforme Schmerzstörung\n DD: Psychologische Faktoren und Verhaltensfaktoren bei andernorts\nklassifizierten Krankheiten\n18\n Persönlichkeit mit akzentuierten (narzisstischen) Zügen\n\n4.2. Nebendiagnosen (ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit)\n Lumbovertebrales Schmerzsyndrom mit pseudoradikulären\nBeinschmerzen rechts ohne objektiv fassbare radikuläre Reiz- und\nAusfallsymptome\n Schwindelbeschwerden ohne Zeichen einer peripheren beziehungsweise\nzentral-vestibulären Läsion\n Status nach Schädelprellung mit Commotio cerebri und zwei cerebralen\nAnfällen 02/2007\n Status nach Verkehrsunfall mit Kopfanprall und möglicher Distorsion der\nHWS 05/2002\n Status nach Helicobacter positiver Gastritis und erosiver\nRefluxösophagitis\n Status nach Inguinalhernien-Operation und zweimaliger Reoperation mit\nOrchidektomie links 1982 respektive 1996\n5. Grad der Arbeitsfähigkeit im bisherigen Arbeitsverhältnis bzw. Aufgabenbereich\n(in %)\n(…)\nAnlässlich unserer heutigen interdisziplinären Untersuchung haben wir im\nsomatischen Fachgebiet im Bereiche der HWS erhebliche degenerative\nVeränderungen diagnostizieren müssen, welche auf den Voraufnahmen (2003)\nbereits vorhanden waren. Heute besteht eine Spangenbildung C3/4, darüber\nhinaus finden sich verschiedene osteophytäre Ausziehung. Die Veränderungen im\nBereich der oberen HWS sind deutlich. Sie haben sich offensichtlich rasch\nzwischen dem 21.05.2002 (HWS-Röntgen) und dem MRT vom 04.09.2003\nentwickelt, so dass der Verdacht auf eine Reaktion eines Überstreckungstraumas\nder HWS-Weichteile besteht. Ungewöhnlich im Rahmen reiner degenerativen\nVeränderungen sind auch die starken Ausprägungen im Bereich der oberen HWS.\nDie radiomorphologischen Befunde sind geeignet zumindest einen Teil der vom\nVersicherten beklagten Schmerzen in diesem Bereich zu begründen, darüber\nhinaus ist zu erwähnen, dass der Versicherte nach dem Unfall von 2002 mit einem\nHalskragen behandelt wurde. Die in den Akten beschriebene Blockierung der HWS\nC3/4 ist damit auch gut zu begründen.\nAndere wesentliche somatische Befunde, welche die übrigen vom Versicherten\nheute beklagten Beschwerden erklären könnten, haben wir nicht diagnostizieren\nmüssen. Insbesondere finden sich heute im Bereich der LWS keine oder keine\nwesentlichen degenerativen Veränderungen, keine wesentlichen\nMuskelverkürzungen und so weiter, welche das erhebliche vom Versicherten\nbeklagte Schmerzsyndrom begründen könnten. Ebenfalls keine Ursache findet\nsich heute für die vom Versicherten beklagten Schwindelbeschwerden.\nDie Arbeitsfähigkeit des Versicherten wird aufgrund der erhobenen somatischen\nBefunde, insbesondere in einer nicht HWS-adaptierten Tätigkeit erheblich\neingeschränkt.\nIm psychiatrischen Fachgebiet haben wir heute die Diagnose einer anhaltenden\nsomatoformen Schmerzstörung stellen müssen, dies bei akzentuierten\n(narzisstischen) Persönlichkeitszügen und erheblicher psychosozialer\nBelastungssituation. Der Versicherte zeigt hierbei auch vegetative\nBegleitsymptome, die von ihm geschilderten Schwindelbeschwerden interpretieren\nwir heute im Rahmen dieses psychischen Leidens, ebenso wie die bei uns\n\n19\ngefundene Tachykardie und die vermehrte Schweisssekretion. Die Mechanismen\nwelche zur Entstehung der somatoformen Schmerzstörung geführt haben sind im\npsychiatrischen Teilstatus ausführlich beschrieben. Das psychische Leiden\nschränkt die Arbeitsfähigkeit des Versicherten ebenfalls ein (…).\nInsgesamt erachten wir den Versicherten heute in seiner angestammten Tätigkeit\nals Mitarbeiter einer Stahlbaufirma als nicht mehr arbeitsfähig. Wir sind der\nAnsicht, dass diese Tätigkeit mit den heute vorhandenen degenerativen\nVeränderungen im Bereich der HWS einerseits und auch dem Schmerzerleben\naufgrund der somatoformen Schmerzstörung andererseits nicht mehr zumutbar ist.\nDer Beginn der Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit datiert unseres\nErachtens auf Februar 2007, als der Versicherte von einer Leiter stürzte.\n\n"}