vorgängige Durchführung befähigender Massnahmen allein mittels Eigenanstrengung der versicherten Person nicht möglich ist (Bundesgerichtsurteil 9C_228/2010 vom 26.4.2011 Erw. 3.1.1 m.V.a. 9C_163/2009 vom 10.9.2010 Erw. 4.2.2 mit Hinweisen). Die Wiedereingliederung von Versicherten im fortgeschrittenen Alter oder nach invaliditätsbedingt langjährigem Fernbleiben von der Arbeitswelt ist oft schwierig.