Bei dieser Sachlage erübrigt es sich, eine (von der Beschwerdeführerin beantragte) Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit vorzunehmen. Wie bereits ausgeführt, ist von der Arbeitsfähigkeit und somit auch Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin gemäss AD.________-Gutachten auszugehen. 7.1 Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass die IV-Stelle vor Aufhebung der Rente Eingliederungsmassnahmen zu prüfen und durchzuführen hat.