Das AD.________-Gutachten ist grundsätzlich nachvollziehbar und schlüssig. Es berücksichtigt sämtliche Vorakten, auch wenn nicht zu jedem einzelnen Arztbericht ausführlich Stellung genommen wird, sowie die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, beruht auf eigenen eingehenden Untersuchungen und ist begründet. Zum Verlauf der Schulterproblematik und deren Besserung insbesondere wird ausdrücklich Stellung genommen.