Daraus ergibt sich u.a., dass es bis im September 2015 jeweils zu einer Verbesserung des Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin kam, bzw. dass erst im September 2015 von einer kompletten Restitution der vormals objektiv bestehenden sensibel betonten distalen Schädigungen des N. medianus und N. ulnaris ausgegangen werden konnte. Das ergibt sich auch aus der bereits erwähnten Stellungnahme des RAD-Arztes vom November 2013, wonach aus neurologischer Sicht ein Endzustand noch nicht erreicht war. Bis dahin wurde in den Verlaufsberichten die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin nicht beurteilt.