Im neurologischen AD.________-Teilgutachten wird der Verlauf hinsichtlich der Problematik der linken Hand (welcher der IV-Stelle von Anfang an bekannt war) ausführlich und nachvollziehbar dargelegt (IV-act. 2016-53f./96). Daraus ergibt sich u.a., dass es bis im September 2015 jeweils zu einer Verbesserung des Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin kam, bzw. dass erst im September 2015 von einer kompletten Restitution der vormals objektiv bestehenden sensibel betonten distalen Schädigungen des N. medianus und N. ulnaris ausgegangen werden konnte.