Auffällig sei auch die Schmerzangabe schon bei Berührung im Sinne der Allodynie, anderseits könne jegliche Manipulation beim Gaenslen-Handgriff und Zweipunktdiskriminations- Testung völlig normal durchgeführt werden. Entsprechend würden die oft diffusen und wenig konkreten Schmerzangaben auffallen. Auch könnten trotz der chronischen Schmerzangaben der Beschwerdeführerin keine physiologischen Ausdrucksmuster festgestellt werden. Zudem stehe die Behandlungsaktivität als auch die erfragbare Alltagsaktivität in Widerspruch zu diesem beschriebenen subjektiv hohen Beeinträchtigungsgrad.