21 Meldepflichtverletzung durch die Beschwerdeführerin ab Oktober 2014 begründet werden kann. Diesem Umstand ist sodann auch bei den nachfolgenden Ausführungen zum Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin Rechnung zu tragen, wobei nach der Operation im Oktober 2013 eine Änderung des Gesundheitszustands, insbesondere eine Problematik hinsichtlich der linken Hand erfolgte.