Ich habe diese Patientin als lebensbejahende, positive, kaum klagende Patientin erlebt, welche sich trotz wesentlichen Einschränkungen stets korrekt und konstruktiv verhalten hat und ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Aggravation vermutet oder gar festgestellt. Die Unterstellung, dass die Indikation der inversen Schultertotalprothese in einer vulnerablen Phase einer medicolegalen Auseinandersetzung stattgefunden hätte, ist äusserst tendenziös und unqualifiziert. Ich halte die zum Teil verletzenden Äusserungen für unqualifiziert und beantrage eine neutrale Begutachtung von einer qualifizierten, unabhängigen Partei.