Ich kenne diese Patientin seit 1999. Auf Grund der jahrelangen Betreuung und Beobachtung, muss ich wesentliche Anteile des Teilgutachtens als tendenziös und mit ungerechtfertigten Unterstellungen versehen, zurückweisen. Ich habe diese Patientin als lebensbejahende, positive, kaum klagende Patientin erlebt, welche sich trotz wesentlichen Einschränkungen stets korrekt und konstruktiv verhalten hat und ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Aggravation vermutet oder gar festgestellt.