Die residuellen Beschwerden sind mehr als glaubhaft, die substantielle Funktionsstörung ist objektiv nachweisbar und betrifft wesentliche Funktionen wie Aussenrotation und Elevation über Kopf. Eine Leistung von 80% in einer optimal angepassten Tätigkeit ist wahrscheinlich realistischer. Die Einschränkung als Gymnastikpädagogin ist wie auch vom Gutachter beurteilt, schwierig festzulegen. Dies hängt vom Jobprofil ab und kann von 0 - 80% reichen. Für die Tätigkeit als Hausfrau sehen wir eine Einschränkung um 50% aufgrund der deutlichen Minderfunktion des linken Armes. Ich kenne diese Patientin seit 1999.