4.16 Am 20. Juni 2016 nahm Prof. Dr.med. J.________zum AD.________- Gutachten wie folgt Stellung (IV-act. 230-3/3): Bezüglich des orthopädischen Teilgutachtens sind wir mit einzelnen Beurteilungen einverstanden. Wir sind jedoch nicht der Meinung, dass nach diesen multiplen Operationen der linken Schulter mit erheblicher Funktionsstörung auch in einer optimal angepassten Tätigkeit eine 100% Arbeitsleistung möglich ist und dies während 8.56 Stunden pro Tag. Die residuellen Beschwerden sind mehr als glaubhaft, die substantielle Funktionsstörung ist objektiv nachweisbar und betrifft wesentliche Funktionen wie Aussenrotation und Elevation über Kopf.