Spätestens ab November 2014 (12 Monate nach der Reoperation der Schulter, 12 Monate = grosszügiger Zeitraum für die Rehabilitation) könne vom Wiedererlangen einer 100%-igen Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden. Die Operation sei erfolgreich gewesen und habe zu einer Verbesserung der Situation an der Schulter (= medizinischer Revisionsgrund gegeben) geführt (IV-act. 217-14/14).