4.14 Gemäss Stellungnahme des RAD-Arztes Dr.med. I.________vom 18. Februar 2016 sei das AD.________-Gutachten nachvollziehbar. Seit 2013 würden sich bei der Beschwerdeführerin deutliche Hinweise auf eine nicht authentische Präsentation in der Untersuchungssituation ergeben. Das Gutachten bestätige nun diese Hypothese. Die Beschwerdeführerin aggraviere ziemlich ausgeprägt. Spätestens ab November 2014 (12 Monate nach der Reoperation der Schulter, 12 Monate = grosszügiger Zeitraum für die Rehabilitation) könne vom Wiedererlangen einer 100%-igen Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden.