• Die Bewertung der Schmerzsymptomatik, welche letztlich stark anamnesebasiert erfolgt, ist angesichts der aktuell zu beobachtenden Befundinkonsistenzen (nicht nachweisbaren Medikamentenspiegel zum angegebenen Analgetikum, kein beobachtbares Schmerzverhalten trotz Angabe hoher Schmerzpegel) stark zu relativieren. • Es darf angenommen werden dass spätestens mit dem als erfreulich bezeichneten Heilungsverlauf bei der Jahreskontrolle vom 31.10.2014 das aktuelle Ausmass der Arbeitsfähigkeit erreicht wurde, für ideal angepasste Tätigkeit wahrscheinlich schon deutlich früher, wohl schon 3-6 Monate nach OP.