Arbeitsfähigkeit in angestammter Tätigkeit (Büro-/ Bankangestellte/ Gymnastikpädagogin/ Hausfrau) • Als Büroangestellte kann die Versicherte, wenn ihre Funktionseinschränkungen betreffend die linke Schulter Berücksichtigung finden, ohne Einschränkung von Leistung und Zeitpensum eingesetzt werden. • Als Gymnastikpädagogin kann die Versicherte je nach Jobprofil eingeschränkt Einsatz finden, ebenfalls sofern ihre Funktionseinschränkung betreffend die linke Schulter und damit den linken Arm Berücksichtigung findet. Hier ist eine prozentuale Bezifferung schwierig, hängt sie doch vom jeweiligen Jobprofil ab.