Dort lebt die Familie auf zwei Etagen (die Wohnung im Dachgeschoss ist vermietet, im Parterre wird ebenfalls ein Ladenlokal vermietet). Für die Abklärungsperson war es schwer nachvollziehbar, dass die Versicherte mit ihrer Familie in ein umständlich und aufwändig zu pflegendes Haus umgezogen ist, zumal anhand der Steuerunterlagen keine finanzielle Notlage dazu bestanden habe (IV-act. 149-8/14). Hinzukomme, dass die Familie neben dem grossen Haus noch Katzen halte. Schliesslich hält die Abklärungsperson fest, dass die Versicherte beide Arme bzw. Hände einsetzen könne. Sie sei auch in der Lage, Auto zu fahren.