Zudem schaffe sie die ständigen Wohnortswechsel, seit 2002 deren sechs, jeweils ohne grössere Probleme. Bis dato seien immer Häuser gekauft worden, die renovationsbedürftig und mit viel Restaurationsaufwand verbunden waren (IV-act. 149-14/14). 3.4 Insgesamt liegen gemäss den Akten ganz erhebliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beschwerdeführerin gesundheitlich in der Lage ist, ein Arbeitspensum von mehr als 10-20% zu leisten. Einen gewichtigen Grund für diese Annahme stellt insbesondere der Umstand dar, dass die Beschwerdeführerin mit ihrer Familie (Ehemann und vier Kinder ________) vor kurzem aus ihrem Reiheneinfamilienhaus in AB.