Aufgrund eines Wohnortswechsels nach G.________ fand am 5. März 2013 erneut eine Haushaltsabklärung statt. Im Abklärungsbericht vom 5. März 2013 wurde der Beschwerdeführerin bei einer Erwerbstätigkeit von 30% und bei einer Haushaltstätigkeit von 70% ein Invaliditätsgrad von nunmehr 20% attestiert. Die Abklärungsperson stellte den Antrag auf Aufhebung der Rente. Die Versicherte sei bei der Abklärung vor Ort durchaus in der Lage gewesen, bspw. eine Literflasche zu öffnen und Mineralwasser einzuschenken. Zudem schaffe sie die ständigen Wohnortswechsel, seit 2002 deren sechs, jeweils ohne grössere Probleme.