Im orthopädischen Teilgutachten wurde eine "persistierende Schmerzsymptomatik sowie Funktionseinbussen der linken Schulter" nach dem nunmehr fünften Eingriff im November 2007 diagnostiziert (IV-act. 139-19/41 Mitte). Psychiatrischerseits betrage die Einschränkung der Restarbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit ca. 20%; die beiden Teilarbeitsunfähigkeiten seien nicht kumulierbar, so dass die Restarbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit noch maximal 20% eines Vollzeitpensums betrage. Die Restarbeitsfähigkeit im eigenen Haushalt wurde auf 50% veranschlagt.