4.2 Im Entscheid VGE I 2013 100 vom 11. September 2013 wurde zum Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin u.a. bereits Folgendes festgehalten: 3.1 Die Zusprechung der ganzen Rente an die Beschwerdeführerin durch die IV- Stelle mit Einspracheentscheid vom 13. Dezember 2007 beruht im Wesentlichen auf dem Arztbericht vom 12. Oktober 2007 von Dr.med. E.________ (Oberarzt i.V.) von der AH.________, welcher der Beschwerdeführerin eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit attestierte und auf die geplante Re-Operation der Schulter links mit Ausbau der Glenoidkomponente für Mitte November 2007 hinwies (IV-act. 90-1/6).