Auch in der Verfügung selbst wurde weder die definitive Renteneinstellung für diesen Zeitraum thematisiert, noch begründet. Somit wurde eine definitive Rentenaufhebung im Zeitraum vom Juli bis September 2013 bisher nicht verfügt. Dies ergibt sich auch aus einer Mailkorrespondenz zwischen der IV-Stelle und der Pensionskasse AE.________ vom 23. Januar 2014, wonach die IV- Stelle die Arbeitsfähigkeit vor der Operation im Oktober 2013 mittels Untersuchung durch den RAD hätte festlegen wollen, was ihr jedoch bis dahin nicht möglich war (IV-act. 188-1/3).