Mangels sicherer Kenntnis des Sachverhalts hat die IV-Stelle gemäss Schreiben vom 21. Juni 2013 ein orthopädisches Konsilium sowie eine neuropsychiatrische Untersuchung durch RAD-Ärzte vorgesehen, welche jedoch nicht mehr vor der Operation am 29. Oktober 2013 durchgeführt werden konnten (IV-act. 154; 164; 178). Bis zur Verfügung vom 11. Februar 2014 erfolgte sodann keine ärztliche Beurteilung des Observationsmaterials und des Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin im Zeitraum vom Juli bis September 2013. Auch in der Verfügung selbst wurde weder die definitive Renteneinstellung für diesen Zeitraum thematisiert, noch begründet.